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Wie melde ich mein Fahrzeug an?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle anmelden möchten, müssen Sie dort eine sogenannte Deckungskarte vorlegen. Mit dieser Karte bestätigt die von Ihnen gewählte Versicherung, dass der Haftpflichtschutz für Ihr Fahrzeug übernommen wird.
Nachdem Sie online einen Antrag gestellt haben, wird die Deckungskarte am kommenden Werktag an Sie verschickt. Der Versicherungsschutz beginnt dann mit dem auf der ...
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Deckungskarte angegebenen Datum.
Muss Ihr Fahrzeug nicht neu zugelassen werden, sondern Sie möchten nur die Versicherungsgesellschaft wechseln, wird die Deckungskarte direkt an die Zulassungsstelle geschickt.
Welche Unterlagen benötigen Sie zur An- bzw. Abmeldung?
- Deckungskarte
- Gültiger Personalausweis
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein
- ASU-Bescheinigung
- TÜV-Bescheinigung
Wie melden Sie Ihr Fahrzeug wieder ab?
Die Zulassungsstelle und Ihre Versicherungsgesellschaft benötigen folgende Daten:
- Datum der Fahrzeugübergabe
- Name und Anschrift des Käufers
- Fahrzeugbrief/-schein für die Zulassungsstelle
Schutzbrief
Ein Schutzbrief ist besonders für Auslandsreisen sinnvoll, Es sind u.a. folgende Leistungen versichert:
- Abschleppen oder Bergen des Fahrzeugs nach Panne oder Unfall,
- Übernachtung oder Mietwagen bei Fahrzeugausfall,
- Krankenrücktransport
- Kinderrückholung
Zusätzlich gibt es Serviceleistungen wie 24-h-Hotline, Dolmetscherdienste und Hilfe bei der Wiederbeschaffung gestohlener Ausweispapiere.
Insassenunfallversicherung
Die Insassenunfall-Versicherung versichert die Insassen beim Betrieb eines Fahrzeugs, das heißt beim Lenken, Benutzen, Behandeln und Pflegen, Be- und Entladen, Abstellen und Ein- und Aussteigen. Versichert sind entweder pauschal alle Insassen, einzelne Sitzplätze oder namentlich genannte Personen. Die Leistungen umfassen Invaliditätsleistung, Todesfallsumme, Tagegeld und Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld.
Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist nicht unbedingt empfehlenswert. Bei einem Unfall werden alle zu Schaden gekommenen Personen durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers entschädigt. Bei einem selbstverschuldeten Unfall gilt dies auch für die Insassen des eigenen Fahrzeugs. Lediglich der Fahrer genießt bei einem selbstverschuldeten Unfall keinen Versicherungsschutz. Problematisch sind also nur Unfälle, bei denen die Schuldfrage nicht geklärt werden kann. Für dieses Risiko bietet jedoch eine private Unfallversicherung mit 24 Stunden Deckung bei einer geringfügig höheren Prämie die besseren Leistungen.
Was ist im Schadenfall zu beachten?
Sollten es doch mal zu einem Unfall kommen, haben wir im folgenden wichtige Tipps und Informationen zusammengestellt.
Wann und wem muss der Schaden gemeldet werden? Grundsätzlich gilt: Nicht jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. B ei geringem Sachschaden reicht es, mit dem Unfallgegner die Versicherungsdaten, das vollständige Autokennzeichen, Name und Anschrift und wenn möglich die Telefonnummer auszutauschen. Sind bei dem Unfall Personen zu Schaden gekommen, ist auf jeden Fall die Polizei zu verständigen. Melden Sie den Schaden innerhalb einer Woche Ihrer Kfz-Versicherung.
Wer klärt die Schuldfrage?
Sollte die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden können, verständigen Sie Ihre Verkehrsrechtsschutz-Versicherung und informieren Sie ebenfalls die Autoversicherung des Unfallgegners über diesen Sachverhalt. Geben Sie also bis dahin keine Schuldanerkennung ab und treten Sie nicht in Vorleistung für Entschädigungen und/oder Reparaturen.
Was passiert, nachdem Sie Ihrer Versicherung den Schaden gemeldet haben?
Die Versicherung überprüft den Sachverhalt und kommt für den entstandenen Schaden auf. Bei einem Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden führt allerdings jede Schadenszahlung zu einer Rückstufung Ihres Schadenfreiheitsrabattes, was eine höhere Versicherungsprämie im nächsten Versicherungsjahr zur Folge haben kann. Lassen Sie sich deshalb von Ihrer Versicherung ausrechnen, ob es nicht preiswerter ist, den Schaden selbst zu zahlen. Innerhalb von 6 Monaten nach Schadensauszahlung können Sie die Summe an den Versicherer zurückerstatten. Einige Versicherer bieten den "Schaden-Rückkauf" auch in der Vollkasko an.
Wann können Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln?
In folgenden Situationen kann sich ein Versicherungsvergleich mit einem Versicherungswechsel für Sie lohnen:
1. Beim Kauf eines Fahrzeuges - ob neu oder gebraucht - können Sie sich immer die günstigste Versicherung am Markt aussuchen.
2. Ihre KFZ-Versicherung erhöht die Beiträge ...
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Autoversicherung wechsel
Wann können Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln?
In folgenden Situationen kann sich ein Versicherungsvergleich mit einem Versicherungswechsel für Sie lohnen:
1. Beim Kauf eines Fahrzeuges - ob neu oder gebraucht - können Sie sich immer die günstigste Versicherung am Markt aussuchen.
2. Ihre KFZ-Versicherung erhöht die Beiträge, die nicht aus einer Höherstufung der SF-Klasse nach einem Schadensfall resultiert. Sie haben dann ein Sonderkündigungsrecht und können die Versicherung wechseln.
3. Der Versicherungsvertrag kann jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat, in der Regel also bis zum 30. November eines Jahres, gekündigt werden.
Wann können Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen?
1. Der Versicherungsvertrag kann jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat, in der Regel also der 30. November eines Jahres, gekündigt werden.
2. Ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ist der Vertrag aufgrund eines Fahrzeugswechsels oder Abmeldung eines Fahrzeuges kündbar. Hierzu genügt die Mitteilung über den Verkauf des Kraftfahrzeugs an den Versicherer.
3. Wenn der Versicherer die zu zahlenden Prämienbeiträge erhöht oder das Fahrzeug in einer anderen Regional- oder Typklasse einstuft, kann der Versicherungsvertrag innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Prämieninformation gekündigt werden. Die Kündigung wird ab dem Zeitpunkt der Erhöhung wirksam.
4. Der Versicherungsvertrag kann im Schadenfall auch schon vor Ablauf beendet werden. Versicherer und Versicherungsnehmer haben die Möglichkeit, im Schadenfall innerhalb eines Monats nach Anerkennung der Entschädigungspflicht oder der Verweigerung der Entschädigung zu kündigen. Kündigt der Versicherer, so muss er eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten. Der Vertrag wird dann entsprechend der Laufzeit nach Tagen abgerechnet. Der Versicherungsnehmer kann mit sofortiger Wirkung oder zu einem beliebigen Termin kündigen, jedoch spätestens zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.
Hinweis:
Kündigt der Versicherungsnehmer vor Ablauf des Versicherungsjahres, so steht dem Versicherer der Beitrag für das gesamte Versicherungsjahr zu; die Kündigung sollte daher nur zum Ablauf des Versicherungsjahres ausgesprochen werden.
Was müssen Sie bei der Kündigung beachten?
1. Die Kündigung muss grundsätzlich schriftlich und sollte als Einschreiben erfolgen.
2. Die ordentliche Kündigung muss rechtzeitig erfolgen, d.h. bis 30.11. eines Jahres oder aber bei einer Beitragserhöhung bis spätestens vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über diese Vertragsänderung.
3. Das Kündigungsschreiben sollte unbedingt folgende Informationen enthalten: Ihre genaue Anschrift, das aktuelle Datum, Ihre Versicherungsnummer und das amtliche Kennzeichen Ihres Fahrzeugs.
4. Neben der Schriftform sind keine besonderen Formvorschriften zu beachten.
Weiteres zum Kündigungsrecht finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen Ihrer Kraftfahrzeugversicherung.
Welche Schadenfreiheitsklasse muss ich wählen?
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) sagt aus, wie viele schadenfreie Jahre Ihnen auf die KFZ-Prämie in Form eines Schadenfreiheitsrabatt angerechnet werden. Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse können Sie z.B. Ihrer letzen Prämienrechnung entnehmen.
Als Fahranfänger wählen Sie die SF-Klasse 0, diese entspricht einem Prämiensatz von 240%. Sofern Sie ...
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SF-Klassen / Schadenfreiheitsklassen
Welche Schadenfreiheitsklasse muss ich wählen?
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) sagt aus, wie viele schadenfreie Jahre Ihnen auf die KFZ-Prämie in Form eines Schadenfreiheitsrabatt angerechnet werden. Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse können Sie z.B. Ihrer letzen Prämienrechnung entnehmen.
Als Fahranfänger wählen Sie die SF-Klasse 0, diese entspricht einem Prämiensatz von 240%. Sofern Sie erstmalig ein KFZ auf Ihren Namen zulassen, aber bereits seit mind. 3 Jahren den Führerschein besitzen, können Sie mit der günstigeren SF-Klasse beginnen.
Sofern Sie mir dem versicherten KFZ einen ersatzpflichtigen Schaden verursachen, werden Sie in dem darauffolgende Jahr eine oder mehre Schadenfreiheitsklassen zurückgestuft und verlieren so einen Teil Ihrer erfahrenen Rabatte.
Besondere Regelungen bei der Einstufung gibt es bei folgenden Fällen:
- Fahranfänger
- Zweitwagen
- Partnerregel
- Vertragsunterbrechung
Schadenfreiheitsrabatte
Durch die Schadenfreiheitsrabatte kann der Beitrag für Ihre Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung auf bis zu 30 Prozent reduziert werden. Abhängig von der Anzahl der Jahre, in denen Sie unfallfrei gefahren sind, werden Sie einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zugeordnet.
Die zu zahlende Versicherungsprämie errechnet sich unter anderem aus diesen SF-Klassen. Je höher also die SF-Klasse, desto höher ist der Nachlass, den der Versicherer gewährt.
Übertragung der Schadenfreiheitsrabatte
Bei den meisten Versicherungsgesellschaften lassen sich Schadenfreiheitsrabatte zwischen Personen übertragen.
Vollkasko
In einer Vollkasko-Versicherung ist immer auch eine Teilkasko-Versicherung eingeschlossen. Zuzüglich sind neben Blechschäden nach einem eigenverschuldeten Unfall auch Schäden versichert, die mut- oder böswillig durch Dritte herbeigeführt wurden (z.B. verkratzen Ihres Autos). Mietwagen- und Nutzungsausfallkosten werden nicht übernommen.
Der Beitrag zur Vollkaskoversicherung hängt von der Höhe ...
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Teilkasko-Versicherung
Die Teilkasko-Versicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Fahrzeugschäden, die durch
- Brand oder Explosion
- Diebstahl
- Haarwild
- Glasbruch
- unmittelbare Einwirkung durch Sturm, Überschwemmung, Hagel oder Blitzschlag entstanden sind.
Bei Zerstörung oder Verlust durch Diebstahl vermindert sich die Entschädigung um 10%, wenn keine vom Versicherer anerkannte Wegfahrsperre vorhanden ist. Mietwagen- und Nutzungsausfallkosten werden nicht übernommen.
Die Teilkasko-Versicherung wird mit und ohne Selbstbeteiligung angeboten. Je nach Höhe der Selbstbeteiligung verringern sich die Versicherungstarife.
Vollkasko
In einer Vollkasko-Versicherung ist immer auch eine Teilkasko-Versicherung eingeschlossen. Zuzüglich sind neben Blechschäden nach einem eigenverschuldeten Unfall auch Schäden versichert, die mut- oder böswillig durch Dritte herbeigeführt wurden (z.B. verkratzen Ihres Autos). Mietwagen- und Nutzungsausfallkosten werden nicht übernommen.
Der Beitrag zur Vollkaskoversicherung hängt von der Höhe der gewählten Selbstbeteiligung und den schadenfreien Versicherungsjahren ab. Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung und je besser die Schadensfreiheitsklasse, desto günstiger wird die Prämie.
Im Schadensfall sollten Sie deshalb abwägen, ob es sich nicht lohnt, den Schaden selbst zu bezahlen, anstatt zu riskieren, im nächsten Jahr in der Schadensfreiheitsklasse "hochgestuft" zu werden. Es ist zu prüfen, ob eine Vollkasko-Versicherung aufgrund des Alters des Fahrzeuges lohnenswert oder eine Umstellung auf Teilkasko angebracht ist.